Der Salzburger Schiedsrichter

Verhandlung. Entscheidung. Streitschlichtung.

Peter Harlander arbeitet neben seiner Tätigkeiten als Rechtsanwalt, IT-Sachverständiger und Mediator auch als Schiedsrichter. Er war bereits in mehreren Schiedsverfahren als Vorsitzender des Schiedsgerichtes tätig.

Rechtsstreitigkeiten können nach der österreichischen Zivilprozessordnung nicht nur vor ordentlichen Gerichten ausgetragen werden, sondern auch im Rahmen nichtstaatlicher Schiedsverfahren.

Ein Schiedsgericht besteht in der Regel aus drei Experten. Jede Partei kann einen Experten nominieren. Diese können ihrerseits gemeinsam einen Dritten zum Vorsitzenden des Schiedsgerichtes bestellen. Bei Uneinigkeiten im IT-Umfeld würde sich zum Beispiel ein Schiedsgericht anbieten, das aus zwei Technikern und einem Juristen besteht.

Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist wie ein Gerichtsurteil im Exekutionsweg vollstreckbar. Im Gegensatz zu den Verfahren bei den ordentlichen Gerichten gibt es aber nur eine Instanz und somit eine stark verkürzte Verfahrensdauer.

Die rasche Entscheidungsfindung des Schiedsverfahren ist besonders im Geschäftsumfeld von Vorteil. So werden beispielsweise bei Großprojekten ständige Schiedskommissionen eingerichtet, die Streitfragen sofort bindend entscheiden können. Denn nicht selten entstehen unlösbare Streitigkeiten zwischen einzelnen Professionisten, die das Projekt behindern.

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